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Katastrophenschutzzonierung / Disaster Control Zoning

AKW / Nuclear Power Plant
Biblis, Grafenrheinfeld, Gundremmingen, Isar, Neckarwestheim, Phillipsburg

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Katastrophenschutzzonierung AKW Biblis, AKW Grafenrheinfeld, AKW Gundremmingen, AKW Isar, AKW Neckarwestheim, AKW Phillipsburg mit Google Maps | Disaster Control Zoning of Nuclear Power Plants AKW Biblis, AKW Grafenrheinfeld, AKW Gundremmingen, AKW Isar, AKW Neckarwestheim, AKW Phillipsburg with Google Maps

"Einteilung der Umgebung der kerntechnischen Anlage

1.) Die Umgebung der kerntechnischen Anlage ist zur Abgrenzung vorbereitender Maßnahmen grundsätzlich in folgende Zonen zu unterteilen:
- Zentralzone (Z)
- Mittelzone (M)
- Außenzone (A)

2.) Die Zentralzone umschließt die kerntechnische Anlage unmittelbar. Ihre Grenze ist den jeweils vorliegenden örtlichen Gegebenheiten (Größe der Anlage, Geländestruktur und Besiedlungsverhältnisse) anzupassen und soll einen Abstand von 2 km von der Anlage nicht überschreiten.

3.) Die Mittelzone umschließt die Zentralzone. Ihre äußere Begrenzung soll durch einen Kreis mit einem Radius bis zu etwa 10 km festgelegt werden. Um je nach Standort, Anlagenzustand, Freisetzung und Stabilität der Ausbreitungsbedingungen rasch und flexibel - zum Beispiel in Teilbereichen mit vorsorglichen Maßnahmen - reagieren zu können, kann die Mittelzone in weitere Bereiche unterteilt werden.

4.) Die Außenzone umschließt die Mittelzone. Ihre äußere Begrenzung soll durch einen Kreis mit einem Radius bis zu etwa 25 km festgelegt werden.

5.) Die Zonen sind durch Buchstaben zu kennzeichnen.

6.) Die Mittelzone und die Außenzone sind in Sektoren von 30° zu unterteilen, wobei diese im Uhrzeigersinn durchnumeriert werden und Sektor 1 symmetrisch zur Nordrichtung liegt.

7.) Zonen und Sektoren sind festzulegen und in entsprechenden Einsatzkarten einzuzeichnen (Maßstab 1:25.000 oder 1:50.000). Übersichtskarten, die hier und ggf. an anderen Stellen im Katastrophenschutzplan enthalten sein müssen, sollten einen Maßstab von 1:200.000 oder 1:250.000 aufweisen.

8.) Für jede Zone müssen die erforderlichen Maßnahmen vorbereitet werden. In der Außenzone sollen Meß- und Probenahmeorte festgelegt und Alarmierungen vorbereitet werden. Außerhalb der benannten Zonen sind besondere - auf die kerntechnische Anlage bezogene - Katastrophenschutzplanungen grundsätzlich nicht erforderlich. Unberührt hiervon bleiben Maßnahmen zur Unterrichtung der Bevölkerung z. B. über Rundfunk und Maßnahmen zur Bevorratung und Ausgabe von Iodtabletten. Außerhalb der benannten Zonen können ggf. Maßnahmen auf der Grundlage der allgemeinen Katastrophenschutzpläne durchgeführt werden."

Innenministerkonferenz | Juni 1999: "Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen"


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